Wir machen §57a Begutachten für

Auto bis 3.500kg

LKW bis 3.500kg

Wohnmobile bis 3.500kg

Leichtkraftfahrzeuge wie Aixam,...

Traktor

Motorrad, Moped und Quad

ungebremste und gebremste Anhänger sowie Wohnanhänger bis zu einer Breite von 225cm (auch Tandemanhänger)

 Bitte um Terminvereinbarung!


Bitte bringen sie bei nicht angemeldeten Fahrzeugen den Typenschein, 
bei angemeldeten Fahrzeugen den Zulassungsschein mit.

Bei Sonderausstattungen (Sportauspuff, Felgen etc.) benötigen wir auch das Genehmigungsdokument (Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, Typenschein, COC, Einzelgenehmigungsnachweis etc.)
 


Bei Neuwägen und Motorräder gilt die 3-2-1- Regelung:

d.h.
 

erste Begutachtung nach 3 Jahren

  zweite Begutachtung nach 2 Jahren 

    ab der dritten Begutachtung jährlich


 

Diese gilt nicht für LKW!! Diese sind jährlich zu Überprüfen!
 

 

Es erscheint lästig jährlich die Begutachtung durchzuführen zu lassen, speziell wenn sich das Fahrzeug äusserlich in einem Topzustand befindet und unsere Mechaniker trotzdem Mängel aufdecken, es ist aber für IHRE SICHERHEIT und für den Werterhalts Ihres Autos! 

In Österreich ist es möglich die §57a Begutachtung 
einen Monat vor und vier Monate nach dem Erstzulassungsmonat (PKW)
bzw. drei Monate vor und keine Überziehungsfrist für (LKW, Trakoren über 40km/h,... 
vornehmen zu lassen.
 

Achtung!!!  Bei Fahrten ins Ausland sind oft keine Überschreitungen erlaubt!
 


Pickerl Nachüberprüfung

Fahrzeuge welche wegen eines schweren Mangels keine Plakette erhalten haben
müssen seit 2016 nicht nochmals komplett Begutachtet werden.
Bei der Nachuntersuchung wird lediglich die Behebung der schweren Mangel sowie offensichtlich neue Mängel beurteilt.
Um Ihnen weitere Kosten zu ersparen, bieten wir Ihnen die Nachuntersuchung kostenlos an,
sofern Sie diese innerhalb von 28 Tagen und bis max. 1.000km bei uns durchführen lassen.

Bringen Sie bitte zur Nachuntersuchung das ausgestellte negative Gutachten mit.